Beschwerdesystem nach LkSG

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen

Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gewährleistet eine vertrauensvolle Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Mit einer Beschwerde kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädlichen Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur Siempelkamp-Gruppe, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden. Menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichtverletzungen fügen nicht nur der Siempelkamp-Gruppe, sondern auch der Gesellschaft erheblichen Schaden zu.

Beschwerden von Kunden und Kundinnen, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der Siempelkamp-Gruppe gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines des betroffenen Unternehmens.

Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der folgenden Verfahrensordnung festgehalten ist.

Einen Verstoß melden

Sie können Hinweise melden, die mögliche Verletzungen von Menschenrechten und Umweltbelangen zum Gegenstand haben. Weitere Informationen darüber, welche Themen gemeldet werden können und welche Informationen wir für die Bearbeitung benötigen, erhalten Sie während des Beschwerdeprozesses bzw. in unserer Information zum Beschwerdeverfahren. Bitte beachten Sie, dass über diesen Beschwerdekanal kein Notruf abgesetzt werden kann. Wir bitten Sie daher, in Notfällen die Ihnen bekannten Notrufkanäle zu nutzen.

Wählen Sie aus der folgenden Liste den Schwerpunkt aus, der am besten auf Ihre Meldung zutrifft.

Unter Verletzung menschenrechtsbezogener Pflichten erfasst sind insbesondere Kinder- und Zwangsarbeit (Moderne Sklaverei) und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, die Missachtung der Koalitionsfreiheit und des Arbeitsschutzes, das Vorenthalten angemessener Löhne und gesetzlich vorgeschriebener Arbeitszeiten, jede Form von Diskriminierung, die Beauftragung/Nutzung von Sicherheitskräften unter Missachtung von Menschenrechten sowie widerrechtliche Zwangsräumungen.

Unter Verletzung umweltbezogener Pflichten erfasst ist insbesondere die nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Produktion und Verwendung von persistenten organischen Stoffen, die Herstellung von Quecksilber bzw. dessen Verwendung sowie die Aus- und Einfuhr gefährlicher Abfälle.