Beschwerdesystem nach LkSG
Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gewährleistet eine vertrauensvolle Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Mit einer Beschwerde kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädlichen Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur Siempelkamp Gruppe, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden. Menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichtverletzungen fügen nicht nur der Siempelkamp Gruppe, sondern auch der Gesellschaft erheblichen Schaden zu.
Beschwerden von Kunden und Kundinnen, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der Siempelkamp Gruppe gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines des betroffenen Unternehmens.
Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der folgenden Verfahrensordnung festgehalten ist.